Krankenkasse versus Selbstzahler

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Kosten für Kunsttherapie werden trotz hoher Wirksamkeit von den Krankenkasse nicht immer in vollem Umfang übernommen

Manche Kassen bieten jedoch die Möglichkeit eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen.

Kosten für die Behandlung, die die Krankenkasse nicht übernimmt, müssen Sie selbst tragen, was durchaus auch Vorteile hat:

  • Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geschieht ausschließlich nach einem ausführlichen Gutachten und einer Diagnose mit Krankheitswert.
    Diese Diagnose verbleibt dauerhaft in den Akten der Krankenkasse. Das macht es u.U. schwer bis unmöglich z.B. in eine andere Kasse zu wechseln, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen oder verbeamtet zu werden.
  • Termine nach Dringlichkeit sind möglich und flexibel einzurichten.
    Bei PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung sind meist monatelange Wartezeiten üblich.
    Leider gibt es schon seit einiger Zeit eine Unterversorgung mit Therapieplätzen.
  • Die (unbewusste) Motivation bei einer selbst finanzierten Therapie ist meist höher und sorgt dafür, dass die Therapie effektiver und kürzer wird.

Kostenübernahme im Einzelfall

Da die gesetzlichen Krankenkassen aber verpflichtet sind die Versorgung der Versicherten sicherzustellen, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten (Kostenerstattungsverfahren) übernimmt, wenn Sie nachweisen können, in den nächsten 2 – 3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe zu bekommen.